Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Kanalsanierung Sebastian Liedgens e.K.


1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmung


1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Leistungen und Angebote – auch künftige – des käufmännischen Einzelunternehmens unter der Firma Kanalsanierung Sebastian Liedgens e.K. (im Folgenden als die „Kanalsanierung Liedgens“ bezeichnet) mit Sitz in Olching.
1.2 Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde diese AGB an. Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB, auch wenn die Beauftragung des Kunden anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält und die Kanalsanierung Liedgens nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Kunden i. S. d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verbraucher gem. § 13 BGB und Unternehmer gem. § 14 BGB.


2 Vertragsunterlagen


Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen der Kanalsanierung Liedgens dürfen ohne deren Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an die Kanalsanierung Liedgens herauszugeben. Bei von ihm verschuldeter Unmöglichkeit der Herausgabe haftet der Kunde auf Schadensersatz.


3 Beauftragung, Vertragsschluss


3.1 Leistungsdarstellungen seitens der Kanalsanierung Liedgens, ganz gleich in welcher Form, z.B. auf der Unternehmenswebseite https://kanalsanierung-liedgens.de/, auf Flyern oder in Angebotsschreiben oder Kostenvoranschlägen an den Kunden, stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen lediglich zur Abgabe eines Vertragsangebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).
3.2 Mit der Beauftragung erklärt der Kunde verbindlich, eine oder mehrere der Leistungen der Kanalsanierung Liedgens in Anspruch nehmen zu wollen und gibt damit ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
3.3 Die Auftragsabwicklung findet in der Regel per E-Mail statt. Den Kunden trifft die Pflicht, eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben, unter der er die von der Kanalsanierung Liedgens gesendeten E-Mails erhalten kann. Er muss sicherstellen, dass trotz der Benutzung von Spam-Filtern alle E-Mails zum Zwecke der Auftragsabwicklung zugestellt werden können.
3.4 Eine nach Auftragseingang von der Kanalsanierung Liedgens verschickte Bestätigung des Eingangs eines Auftrags und etwaig folgende Statusberichte über die Bearbeitung des Auftragseingangs stellen noch keine Annahme des Angebotes dar.
3.5 Die Kanalsanierung Liedgens ist berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Eingang anzunehmen. Sie hat das Recht, die Annahme der Beauftragung, insbesondere nach Prüfung der Bonität des Kunden, abzulehnen.
3.6 Der Vertrag mit dem Kunden kommt mit Zugang der vorbehaltlosen, schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Wenn sie bis dahin nicht erfolgt ist, gilt als Auftragsbestätigung auch der Beginn der beauftragten Leistungen seitens der Kanalsanierung Liedgens.


4 Belehrung über das Widerrufsrecht


4.1 Anwendbarkeit des Widerrufsrechts
4.1.1 Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und
• der Vertrag mit dem Verbraucher bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und eines Vertreters der Kanalsanierung Liedgens (Unternehmer) an einem Ort geschlossen wurde, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, z.B. in der Wohnung des Verbrauchers  (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge im Sinne von § 312b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB) oder
• der Vertrag zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer beiderseitig ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312c Abs. 1 BGB geschlossen wurde, z.B. telefonische Beauftragung oder Beauftragung per E-Mail, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt ist,
gilt für den Kunden das nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht. Die Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt gemäß dem Wortlaut der Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB, weshalb der Kunde nachfolgend im Rahmen der Widerrufsbelehrung mit „Sie“ und „Ihnen“ und die Kanalsanierung Liedgens mit „Wir“ und „Uns“ bezeichnet wird.
4.1.2 In den Fällen von Ziffer 4.1.1 besteht das Widerrufsrecht dennoch nicht bzw. erlischt bei
Verträgen, bei denen Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (Arbeiten, die keinen Aufschub von mindestens 14 Tagen dulden); Der Ausschluss gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Leistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.


4.2 Widerrufsrecht
4.2.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
4.2.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
4.2.3 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns nämlich
Kanalsanierung Sebastian Liedgens e.K., Inhaber: Herr Sebastian Liedgens, Schloßstr. 96, 82140 Olching, Deutschland, E-Mail: info@kanalsanierung-liedgens.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
4.2.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


4.3 Folgen des Widerrufs
4.3.1 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
4.3.2 Haben Sie verlangt, dass die Leistungen, für die Sie ein Widerrufsrecht ausüben können (vgl. Ziffer 4.1), während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.


5 Mitwirkungspflichten des Kunden


5.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Kanalsanierung Liedgens den ungehinderten Zugang zu den vertragsgegenständlichen Leitungen und Entwässerungsanlagen zu ver-schaffen. Er hat der Kanalsanierung Liedgens darüber hinaus etwaige Arbeitserschwernisse oder Arbeitshemmnisse, Besonderheiten des Rohrleitungsverlaufs, frühere und ggf. erfolglose Arbeiten sowie bekannte Schäden am Rohrleitungssystem, Art und Zustand des Rohrmaterials, usw. vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.
5.2 Vorhandene Pläne vom Rohrleitungs- und Entwässerungssystem sind der Kanalsanierung Liedgens unaufgefordert vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
5.3 Auf Besonderheiten, beispielsweise verdeckte Kontrollöffnungen, die Existenz von Hebeanlagen, vom Plan abweichende Leitungsverläufe, die vorauslaufende Verwendung chemischer Rohrreinigungsmittel, bekannte Verstopfungen, usw. ist die Kanalsanierung Liedgens ebenfalls vor Arbeitsbeginn vom Kunden hinzuweisen.
5.4 Der Kunde hat darüber hinaus sicherzustellen, dass die gesamte Entwässerungsanlage bei Arbeitsbeginn und während der Dauer der Leistungserbringung außer Betrieb ist.
5.5 Bei Verstößen gegen die vorstehenden Mitwirkungspflichten hat der Kunde die der Kanalsanierung Liedgens daraus entstehenden Schäden, wie etwas zusätzliche Aufwendungen, zu ersetzen, es sei denn, den Kunden trifft kein Verschulden am Pflichtverstoß. Weitergehende Rechte der Kanalsanierung Liedgens bleiben von den Schadensersatzansprüchen unberührt.


6 Preise und Kostenvoranschläge


6.1 Alle Leistungen seitens der Kanalsanierung Liedgens erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Wird kein Preis ausdrücklich vereinbart, so gilt die aktuelle Preisliste der Kanalsanierung Liedgens. Es wird grundsätzlich kein Rabatt gewährt, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist.
6.2 Für beauftragte Arbeitsstunden in der Nacht sowie an Sonn- oder Feiertagen werden die ortsüblichen Zuschläge berechnet.
6.3 Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, werden Leistungen der Kanalsanierung Liedgens nach dem tatsächlich angefallenen Arbeitsaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Der tatsächlich anfallende Materialaufwand wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
6.4 Die Kanalsanierung Liedgens ist berechtigt, auf die vom Kunden geschuldete Vergütung eine angemessene Anzahlung bzw. Vorauszahlung sowie Abschlagszahlungen zu verlangen. Für Bauteile und/oder Material für einen Kundenauftrag kann von der Kanalsanierung Liedgens vorab eine angemessene Zahlung in Höhe des voraussichtlich anfallenden Materialaufwands verlangt werden.
6.5 Soweit für die Auftragsausführung erforderlich, werden Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasseranschluss vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Anfallende Verbrauchskosten trägt die Kanalsanierung Liedgens.


7 Leistungsausführung, Fertigstellung und Abnahme


7.1 Die Kanalsanierung Liedgens erbringt ihre Leistungen gegenüber dem Kunden stets gemäß den jeweils aktuellen rechtlichen und technischen Vorgaben für einen Fachbetrieb im Bereich Rohr- und Kanalreiniger.
7.2 Die Kanalsanierung Liedgens ist nur verpflichtet, den in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. In anderer Weise bezeichnete Fertigstellungstermine, etwa auf der Unternehmenswebsite, telefonische Auskünfte, Auskünfte per E-Mail oder in der Eingangsbestätigung, sind unverbindliche, voraussichtliche Angaben zur Orientierung.
7.3 Der Fertigstellungstermin steht stets unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung der Kanalsanierung Liedgens durch deren Lieferanten und der Erfüllung aller Mitwirkungspflichten durch den Kunden.
7.4 Verzögert sich die Durchführung von Leistungen der Kanalsanierung Liedgens durch Arbeitskämpfe oder durch den Eintritt von sonstigen Umständen, die von der Kanalsanierung Liedgens nicht zu vertreten sind, so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung des Auftrags von nicht unerheblichem Einfluss sind, eine angemessene Verlängerung des verbindlich vereinbarten Fertigstellungstermins ein.
7.5 Sind Werkleistungen vereinbart, so sind diese vom Kunden nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme erfolgt nach der Kontrolle der Leistungen in der Regel durch Unterzeichnung des schriftlichen Leistungsreports / Stundennachweises der Kanalsanierung Liedgens, durch den Kunden. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Wird die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des vertragsgegenständlichen Entwässerungssystems behördlich geprüft und bestätigt (behördliche Abnahme), so gilt die Leistung als abgenommen, soweit der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer textlichen Information über die behördliche Abnahme, dieser in Textform unter Bezeichnung konkreter Mängeln widerspricht und die Mängel in angemessener Frist durch ein qualifiziertes textliches Gutachten eines vereidigten Sachverständigen für Rohr- und Kanalreinigung substantiiert.
7.6 Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich zu rügen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.


8 Zahlungsbedingungen und Verzug


8.1 Nach Abnahme der Leistungen sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. Bestehende Zahlungsverpflichtungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfüllen. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Kunde in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.
8.2 Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar auf das von der Kanalsanierung Liedgens in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankkonto erfolgen.
8.3 Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.
8.4 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten oder von der Kanalsanierung Liedgens anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


9 Gewährleistung


9.1 Soweit der Hersteller eines verwendeten Bauteils in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z.B. 10-jährige Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit mit der Kanalsanierung Liedgens.
9.2 Abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB müssen Mängel und Gewährleistungsansprüche vom Kunden innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Das gilt nicht für Fälle des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
9.3 Die vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der verwendeten Bauteile beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziffer 10.3 verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.4 Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach der Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Kunden oder Dritter oder durch normale/n bestimmungsgemäße/n Abnutzung/Verschleiß (z. B. bei Dichtungen) entstanden sind.
9.5 Kommt die Kanalsanierung Liedgens einer Aufforderung des Kunden zur Mängelbeseitigung nach und
9.5.1 gewährt der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht oder
9.5.2 liegt ein Mangel am Werk objektiv nicht vor und hat der Kunde diesbezüglich schuldhaft gehandelt,
so hat der Kunde die Aufwendungen der Kanalsanierung Liedgens zu ersetzen. Mangels Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen Sätze.


10 Haftungsbeschränkung


10.1 Die Kanalsanierung Liedgens haftet vorbehaltlich der folgenden Klauseln nur für Schäden, die die Kanalsanierung Liedgens oder ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Darüber hinaus ist die Haftung der Kanalsanierung Liedgens ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gemäß dieser Ziffer erfasst insbesondere auch Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand unmittelbar entstanden sind, Schäden aus entgangenem Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
10.2 Der Ausschluss der Haftung umfasst vor allem auch mittelbare oder unmittelbare Schäden, die entstehen durch:
        o Arbeiten an defekten oder unvorschriftsmäßig oder planwidrig installierten Anlagen und Leitungen;
        o Arbeiten an Rohrabzweigen und Doppelabzweigen mit einem Laufwinkel von mehr als 45 Grad;
        o Arbeiten an Anlagen und Leitungen mit Verstopfungen oder Ablagerungen aus Material, das widerstandsfähiger ist, als das der Anlage bzw. der Rohrleitung;
        o austretende Inhalte von Entwässerungsanlagen oder -leitungen;
        o Spiralen, Schläuche und sonstige Werkzeuge, die ohne Verschulden der Kanalsanierung Liedgens in der Entwässerungsanlage oder den Rohrleitungen             steckenbleiben oder abhandenkommen;
        o Arbeiten an alten/defekten, z. B. rissigen, brüchigen, verwitterten, verrotteten Leitungen oder unvorschriftsmäßig oder planwidrig installierten Anlagen und Leitungen.

10.3 Der vorangegangene Ausschluss der Haftung gilt nicht
10.3.1 für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit haftet die Kanalsanierung Liedgens vielmehr für jeden von ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden.
10.3.2 für bei Vertragsschluss vorhersehbare und vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von der Kanalsanierung Liedgens oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der Schadensersatzanspruch des Kunden jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Dieser beschränkt sich auf die Höhe der von der Betriebshaftpflicht zu zahlenden Versicherungsleistungen, auch soweit der Versicherer aus vertraglichen Gründen leistungsfrei ist, d.h. für jeden Schadensfall auf einen Betrag von maximal 5.000.000,- EUR.
10.3.3 bei Vorliegen von Mängeln, die die Kanalsanierung Liedgens arglistig verschwiegen hat;
10.3.4 im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes;
10.3.5 im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


11 Versuchte Instandsetzung / Kündigung


11.1 Wird die Kanalsanierung Liedgens mit einer Leistung beauftragt und kann diese nicht erbracht werden, weil
11.1.1 der Kunde (einer) einzelnen oder allen Mitwirkungspflichten gem. Ziffer 5 nicht nachkommt, insbesondere den Zugang zum vertragsgegenständlichen Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder
11.1.2 der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Kunden nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann,
so ist der Kunde verpflichtet, die bis zur Auftragsbeendigung entstandenen Aufwendungen der Kanalsanierung Liedgens zu ersetzen, soweit die Undurchführbarkeit der Leistungen nicht in den Verantwortungs- oder Risikobereich der Kanalsanierung Liedgens fällt.
11.2 Auch ohne entsprechende Nachweise im Einzelnen kann die Kanalsanierung Liedgens in den Fällen von Ziffer 11.1 und/oder einer Kündigung gem. § 648 BGB, eine Mindestvergütung in Höhe bis zu 5 % der Auftragssumme verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.


12 Eigentumsvorbehalt


12.1 An allen im Rahmen der vertraglichen Werkleistungen verwendeten Sonder-, Zubehör-, Ersatz- und sonstigen Bauteilen (Bauteile) behält sich die Kanalsanierung Liedgens bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen aus dem Vertrag das Eigentum vor. Gegenüber Kaufleuten besteht der Eigentumsvorbehalt bis sämtliche Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden erfüllt sind.
12.2 Wird ein beweglicher Reparaturgegenstand mit Bauteilen im Eigentum der Kanalsanierung Liedgens verbunden und ist der Reparaturgegenstand als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Kunde an die Kanalsanierung Liedgens bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung anteilsmäßig Miteigentum, soweit der Reparaturgegenstand ihm gehört. Der Kunde verwahrt für die Kanalsanierung Liedgens ein solches Miteigentum.
12.3 Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum der Kanalsanierung Liedgens stehenden Gegenstände, z.B. durch Pfändung oder Besitzwechsel sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Gleiches gilt bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Gegenstände oder in Falle einer Insolvenz des Kunden.
12.4 Die Kanalsanierung Liedgens verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.


13 Abtretbarkeit von Ansprüchen


Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.


14 Alternative Streitbeilegung


Die Kanalsanierung Liedgens ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


15 Datenschutz


Die Datenschutzerklärung der Kanalsanierung Liedgens kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://kanalsanierung-liedgens.de/datenschutzeinstellungen.


16 Schlussbestimmungen


16.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
16.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist der Geschäftssitz der Kanalsanierung Liedgens alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.
16.3 Auf den zwischen der Kanalsanierung Liedgens und dem Kunden geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.


Muster-Widerrufsformular


Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An Kanalsanierung Sebastian Liedgens e.K., Inhaber: Herr Sebastian Liedgens, Schloßstr. 96, 82140 Olching, Deutschland, E-Mail: info@kanalsanierung-liedgens.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Leistungen:
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Bestellt am (*)/erhalten am (*):
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum:
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(*) Unzutreffendes streichen.


Vorlage für Bestellung


Sehr geehrter Kunde,
wir bedanken uns für Ihre Anfrage und bieten Ihnen folgende Leistungen zzgl. Materiallieferung wie folgt an:
[…]
Wir würden uns über eine Auftragserteilung freuen. Die vorstehende Leistungsbeschreibung nebst Material mit Preisen hat eine Gültigkeit von 4 Wochen nach dem Ausstellungsdatum. Sie bezieht sich auf den vorhersehbaren Aufwand.
Soweit Bauteile und/oder Material für Ihren Auftrag benötigt wird, erlauben wir uns nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung zu erheben.
Die Auftragsabrechnung erfolgt nach tatsächlichem Materialaufwand und Leistungsstundennachweis. Bei gesondert und in Textform zu vereinbarenden Pauschalarbeiten mit Material wird keine separate Aufstellung erstellt. Sonderaufträge werden gesondert in Rechnung gestellt.
Zur Auftragserteilung bitten wir, eine Kopie der Leistungsbeschreibung mit Ihrem Auftragsvermerk an uns zurückzusenden.


Auftragserteilung


Hiermit beauftrage ich, (Name, Anschrift) ………………...………………...……………….............
die Fa.  Kanalsanierung Sebastian Liedgens e.K. – Inhaber Herr Sebastian Liedgens  gemäß der vorstehenden Leistungsbeschreibung,
        O akzeptiere die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kanalsanierung Liedgens und
        O bestätige den Empfang der anliegenden Datenschutzerklärung über die Verarbeitung der darin bezeichneten personenbezogenen Daten zu den darin beschriebenen Zwecken, in die ich überdies ausdrücklich einwillige.

Zur Beauftragung erkläre ich:
        O Die Beauftragung ist durch mich als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB in Ausübung meiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.
ODER
Ich bin Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und bestätige ich, dass
        O ich die umseitige Widerrufsbelehrung sorgfältig gelesen habe,
        O ich die  Fa.  Kanalsanierung Sebastian Liedgens e.K. ausdrücklich aufgefordert habe, mich aufzusuchen, um dringende Sanierungsarbeiten vorzunehmen und
        O ich verlangt habe, dass die beauftragten Leistungen sofort, d.h. auch während einer etwaigen Widerrufsfrist beginnen sollen.

Folgende Positionen der Leistungsbeschreibung seitens der Kanalsanierung Liedgens sind nicht erwünscht:


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Datum/Unterschrift
(Dokument Nr. 321718 vom 26.01.23)


 
 
 
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Anruf
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